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Handgepäckbestimmungen für Flüge
Seit 06. November 2006 gelten neue Handgepäckbestimmungen für alle Flüge, die in Ländern der EU starten. Dazu gehören zum Beispiel auch alle Inlandsflüge. Die Bestimmungen besagen, dass Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden dürfen. • an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden.
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