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AGB der touristikboerse.de
Das Reisebüro touristikboerse tritt ausschließlich als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen (z.B. Flüge oder Bahnpassagen), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelübernachtungen, Mietwagen) sowie fremd-veranstalteter Pauschalreisen verschiedener Veranstalter (z.B. Neckermann, DER, Öger usw.) Für Reisen und touristische Arrangements, bei denen das touristikboerse-Reisebüro als Eigenveranstalter auftritt (diese werden gesondert als Eigenveranstaltung ausgewiesen), gelten die in den jeweiligen hierfür produzierten Prospekten dargestellten bzw. beigelegten Bedingungen.
1. Vertragsabschluss
Der Buchungsauftrag ist erteilt, sobald Sie uns diesen schriftlich, telefonisch oder Online übermitteln. Die vertragliche Pflicht des touristikboerse-Reisebüro ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistungen oder der gebuchten einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistungen als solche ist nicht Bestandteil der Pflichten des touristikboerse-Reisebüro. Der Vertrag über die Geschäftsbesorgungsleistung wird vom Vermittler abgespeichert und archiviert. Auf Wunsch kann dieser eingesehen werden.
2. Haftung des touristikboerse-Reisebüro als Vermittler
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger dem touristikboerse-Reisebüro gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung des touristikboerse-Reisebüro gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
3. Umbuchung/Stornierung
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise/Leistung zurücktreten, wobei wir darauf hinweisen, dass von den Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises erhoben werden (siehe die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter oder Leistungsträger). Storno und Umbuchungen können auch über das travianet GmbH-Reisebüro erfolgen. Der Rücktritt kann formfrei erfolgen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen jedoch die Stornierung mit Angabe der Buchungsnummer per Einschreibebrief (travianet GmbH, Stadtfeldstr. 16, 94469 Deggendorf). Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Das touristikboerse-Reisebüro behält sich vor, dem Kunden alle dem touristikboerse-Reisebüro aufgrund einer Umbuchung/Stornierung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr bis zu EUR 25 pro Person in Rechnung zu stellen (ausgenommen Linienflüge. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem touristikboerse-Reisebüro kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Stornierung wird die Servicegebühr nicht rückerstattet. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
4. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Im Rahmen seiner gesetzlichen und vertraglichen Informationspflicht erteilt das touristikboerse-Reisebüro Ihnen über die jeweiligen darüber hinausgehenden ausländischen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen gewissenhaft Auskunft, soweit diese in Deutschland in Erfahrung gebracht werden können (insbesondere anhand des Start Amadeus Systems). Für die Einhaltung dieser Bestimmungen ist der Reisende jedoch selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile, die Ihnen aus der Nichteinhaltung von Bestimmungen entstehen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation des touristikboerse-Reisebüros bedingt.
5. Zahlung
Bei allen vom touristikboerse-Reisebüro vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Zahlung vor Reiseantritt und spätestens bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung oder Bezahlung bei Abholung der Unterlagen kann kein Versand oder die Aushändigung der Unterlagen erfolgen.
Wird der Reisepreis bei kurzfristigen Reisen, die ab dem 28. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, nicht spätestens bis zu 3 Tage vor Reisebeginn (abweichende Zahlungsfristen können insbesondere bei erst sehr kurz vor Reiseantritt gebuchten Reisen schriftlich vereinbart werden) und bei längerfristig gebuchten Reisen nicht spätestens bis zu 7 Tage vor Reiseantritt vollständig gezahlt (Zahlungseingang bei touristikboerse), ist das touristikboerse-Reisebüro berechtigt, ohne vorangehende Mahnung den Reisevertrag zu stornieren und die vom Reiseveranstalter/Anbieter gemäß dessen AGB erhobenen Stornokosten bei Ihnen geltend zu machen, es sei denn, es läge bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung gesondert angegeben.
Bei Linienflugtickets ist die Zahlungsfrist Grundlage für die Ticketausstellung. Bei Abflugterminen, die bei Buchung über 21 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlungsfrist von der Airline abhängig. Bei Abflugterminen innerhalb der nächsten 21 Tage muss die Zahlung am gleichen Tag bzw. bei Buchungen nach 17.00 Uhr am darauf folgenden Tag bis 12.00 Uhr als bankbestätigte Überweisung zur Ticketausstellung oder als Bar-Zahlung bei einer unserer Agenturstellen vorliegen. Zahlung mit Kreditkarte ist bei IATA-Tickets großteils möglich, kann aber in Einzelfällen von der Airline abgelehnt werden. Bei Chartertickets gelten die normalen Zahlungsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter.
6. Haftungsbeschränkung Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das touristikboerse-Reisebüro nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das touristikboerse-Reisebüro nur, sofern es für seine Vermittlungstätigkeit vom Anmeldenden eine Gebühr erhebt und eine Kardinalpflicht des Vermittlungsvertrages verletzt,in diesem Fall ist die Haftung auf den Reisepreis beschränkt.
7. Unwirksamkeit einer Reisebedingung Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
8. Gerichtsstand
Soweit rechtlich zulässig gilt Deggendorf als vereinbarter Gerichtsstand. travianet GmbH
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